Einzelpersonen und Unternehmen, die sich nicht an diese Beschränkungen halten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen: bis zu 1.500 Euro für das Befüllen eines Schwimmbads oder die Bewässerung eines Gartens, bis zu 3.000 Euro im Wiederholungsfall. Die Lösung, die einige gefunden haben, um den Wassermangel auszugleichen? Die Installation von Regenwassersammlern. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich einige Verbote.
Das Sammeln und Speichern von Regenwasser für den Eigenbedarf ist in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie, dass es für häusliche Zwecke verwendet werden kann, mit Ausnahme des Lebensmittelverzehrs. In Innenräumen kann es zur Toilettenspülung, zum Waschen von Böden und zum Waschen von Wäsche verwendet werden, solange ein geeignetes Wasseraufbereitungsgerät verwendet wird.
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