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Larvenmehl in Lebensmitteln: Finden Sie heraus, welche Produkte diese Zutat jetzt enthalten können

Dieses neue Mehl wird nicht allen Lebensmitteln zugesetzt, sondern nur einigen häufig konsumierten Produkten:

  • Brot und Brötchen
  • Teigwaren und Teigwaren
  • Kuchen und Kekse
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse (z. B. Industriechips oder Kartoffelpüree)
  • Obst- und Gemüsekompott
  • Käse und Milchprodukte auf Käsebasis

Die zulässigen Mengen variieren je nach Produkt: bis zu 4 g Larvenmehl pro 100 g Brot oder Teig, während Käse nur 1 g pro 100 g enthalten darf.

Stellen Sie sich einen gewöhnlichen Morgen vor: Sie frühstücken, essen eine Scheibe Brot und trinken eine dampfende Tasse Kaffee. Aber weißt du genau, was in deinem Brot steckt? Vor kurzem wurde eine überraschende Zutat hinzugefügt: Larvenmehl. Eine kürzlich von der Europäischen Kommission ergangene Entscheidung erlaubt den Zusatz von insektiziden Mehlen zu bestimmten Produkten des täglichen Bedarfs. Welche Lebensmittel sind gefährdet? Was sind die Vorteile und Risiken? Entschlüsselung.

Eine bahnbrechende Entscheidung

Die Idee, Insekten in Europa zu essen, scheint vielen Menschen noch unbekannt zu sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat jedoch die Verwendung von Mehlwurmlarven, besser bekannt als gelber Mehlwurm, zugelassen. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf eine Anfrage von Nutri Earth, die diese neue Proteinquelle in ihre tägliche Nahrung aufnehmen möchte.

Dieser Ansatz ist keineswegs ein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines globalen Trends: Die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) unterstützt die Entwicklung der Insektenzucht, um den zukünftigen Herausforderungen der Ernährung gerecht zu werden. Diese Praxis, die bereits in vielen Kulturen praktiziert wird, erreicht nach und nach auch Europa.

Welche Lebensmittel sind gefährdet?

Dieses neue Mehl wird nicht allen Lebensmitteln zugesetzt, sondern nur einigen häufig konsumierten Produkten:

  • Brot und Brötchen
  • Teigwaren und Teigwaren
  • Kuchen und Kekse
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse (z. B. Industriechips oder Kartoffelpüree)
  • Obst- und Gemüsekompott
  • Käse und Milchprodukte auf Käsebasis

Die zulässigen Mengen variieren je nach Produkt: bis zu 4 g Larvenmehl pro 100 g Brot oder Teig, während Käse nur 1 g pro 100 g enthalten darf.

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