Wenn Ihr Nachbar vor Ihrer Einfahrt parkt, ist er folgenden Themen ausgesetzt:
- Eine Geldstrafe von 35 € (im Falle einer Erhöhung kann diese auf 75 € steigen).
- Beschlagnahme, wenn das Fahrzeug die Zufahrt blockiert und der Fahrer sich weigert, es zu bewegen.
Bitte beachten Sie: Auch unerlaubtes Parken (länger als sieben aufeinanderfolgende Tage) kann strafbar sein.
Was soll ich tun, wenn mein Nachbar vor meiner Einfahrt parkt?
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Überprüfen Sie, ob Ihre Einfahrt befahrbar ist
Durch einfaches Absenken des Gehwegs wird Ihr Eingang begehbar. Wenn es keine gibt, kann das Gesetz das Parken nicht verbieten.
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Sprich ruhig mit ihm
Versuchen Sie es mit einer freundlichen Herangehensweise, bevor Sie offizielle Schritte unternehmen. Ein einfacher Austausch verhindert oft unnötige Spannungen.
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