-> Wenn es sich bei der verantwortlichen Person um einen Dritten handelt und Sie ihn kennen (Autofahrer, Fußgänger usw.), erstellen Sie ein gütliches Gutachten. Es gilt die Deckung der schuldigen Person (zivilrechtliche Haftung). Das Dokument muss innerhalb von 5 Tagen an Ihren Versicherer gesendet werden.
-> Wenn Sie ihm fremd sind, müssen Sie bei der Polizei oder der Gendarmerie Anzeige gegen X erstatten. Wenn Sie einen Schaden bei Ihrem Autoversicherer melden, fügen Sie die Quittung oder den Bericht der Behörden und Nachweise bei, um eine möglichst vollständige Akte (Fotos, Zeugnisse usw.) zu haben. Um jedoch perfekt durch Ihre Versicherung abgedeckt zu sein, müssen Sie über eine Vandalismusversicherung verfügen! Andernfalls werden Sie nicht entschädigt…
-> Wenn es Ihre Schuld ist (Hängenbleiben, Reibung beim Parken usw.), hängt die Entschädigung von den Garantien Ihres Vertrags ab. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie jedoch in der Regel auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung oder eines erweiterten Drittvertrages (Vermittler) geachtet haben. Gut zu wissen: Wenn Sie für den Anspruch verantwortlich sind, kann dies Auswirkungen auf Ihren Bonus-Malus haben.
Machen Sie Platz für Heilmittel gegen Autokratzer!
1) Backpulver auf einigen lokalisierten Autokratzer
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